Zur Geschichte des Gutes Alt-Horst
In der Geschichte des Gutes Horst, wie auch in seiner Vorgeschichte, spiegelt sich seit der Kolonisation und Christianisierung Lauenburgs, also seit etwa der Jahrtausendwende, das Ringen der verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte um Einfluss und Besitz in der Region, ein Prozess, der zu einer lang anhaltenden Zersplitterung des Landes führte. Vor allem die in mehrfacher Gestalt verwaltungsmäßig geteilte Kirche, das Stift, das Domkapitel und der Bischof von Ratzeburg bestimmten die Geschicke Lauenburgs wesentlich mit. Immer wieder kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen diesen und den Herzögen von Sachsen-Lauenburg. Auch die Hansestadt Lübeck verfügte ab dem Jahre 1359 mit dem Amt Mölln und der Vogtei über reichen Wald- und Landbesitz im Lauenburgischen. Sie ließ zwischen 1390 und 1398 den wirtschaftlich bedeutsamen Stecknitz-Kanal bauen und nahm entsprechend ihren Interessen Einfluß auf die Geschicke des Landes.
1174 Clotesfelde
In dieser von unterschiedlichen Interessen geprägten Landschaft entsteht auch das Gut Horst. Gegründet wird es in der Nachbarschaft eines Dorfes, dem sogenannten Clotesfelde, das bereits 1174 als grundherrschaftlicher Besitz des Bischofs von Ratzeburg erwähnt ist. Clotesfelde scheint im Zuge der Kolonisation und Assimilierung der Slawen aus dem slawischen Ortsnamen Kolatza an eben derselben Stelle entstanden zu sein.
Die Geburtsstunde des Namens Horst könnte man in das Jahr 1323 legen. In jenem Jahr wurde in einer Urkunde ein sumpfiges, bewaldetes Gelände zwischen den Dörfern Kogel und Clotesfelde, die sogenannte Horst, erwähnt, wohl immer noch im Eigentum des Domkapitels von Ratzeburg. Sein Name verweist auf den Waldreichtum der Gegend. Es wird berichtet, dass man im Clotesfelder Moor zwei nahe beieinander gelegene „Horste“ gefunden hätte, auf denen zwei Bauernstellen errichtet gewesen seien.
1573 Gründung des Gutes Horst
1573 wurde das „inzwischen wüst gewordene Land“ um Clotesfelde an die Familie von Wackerbarth aus Kogel und Sterley verkauft, die hier nun ein arrondiertes Gut schufen. Zu den „Pertinentien“, einem Bestandteil des Kaufvertrages, gehörten auch die Dörfer Oldenburg und Kehrwedder.
Das Land wurde ihnen als Allodialbesitz und nicht als Lehen übereignet, d.h. sie konnten denselben ohne Bestätigung des Landesherren wieder veräußern. Horst zählte nicht zu den adeligen Gerichten Lauenburgs, d.h. ihm oblag nicht das Recht der Rechtsprechung auf seinem Gebiet. Überhaupt nimmt es unter den Gütern des Landes eine Sonderstellung ein. Es hatte nicht die für Güter üblichen Abgaben an den Herzog zu zahlen, noch war es zu anderen Diensten ihm gegenüber verpflichtet. Allerdings gab es um diese Privilegien immer wieder Streit.
Die von Wackerbarth gründeten nicht nur das Gut Horst, sondern errichteten auch eine Meierei, die ab 1719 Christinenthal genannt wurde. Mit der Gründung des Vorwerkes Neu Horst, etwa hundert Jahre später, gab man Christinenthal auf und betrieb die Milchwirtschaft an diesem Ort.
Als Meierhof nach dem Holländerei-Milchpachtsystem hatte sie Bestand bis zum 2. Weltkrieg. Seit dieser Zeit gibt es die Teilung des Gutes in Alt und Neu Horst.
1648 Das Gut wird mecklenburgisch
1648, im Zuge der Reformation, fiel dann das Bistum von Ratzeburg, der größte kirchliche Besitz in Lauenburg, im Westfälischen Friedensvertrag an den Herzog von Mecklenburg-Strelitz als Entschädigung für verlorene Gebiete im 30-jährigen Krieg und blieb dort bis ins Jahr 1937. Auch das Gut Horst wurde damit dem Großherzogtum zugeschlagen und unterlag jetzt dem mecklenburgischen Recht.
Der allodiale Charakter des Gutes Horst wird begünstigt haben, dass dieser Besitz in der folgenden Zeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts den Eigentümer häufig wechselte. Nach den Wackerbarths, die das Gut im Jahre 1666 veräußerten, kamen eine Reihe von Patrizier- und Kaufherrenfamilien, später dann auch fürstliche Beamte, „gelehrte Räte“, die sich neben den alten, ansässigen Familien Bodecks, Bülows, Witzendorffs und Bernsdorffs im Lauenburgischen zumindest zeitweilig niederließen. Aber auch die ansässigen Familien haben in jener Zeit weiteren Grundbesitz erworben, um größere arrondierte (zusammenhängende) Güter zu schaffen. Bei der wiederholten Veräußerung des Gutes im Laufe der Jahrhunderte spielten gelegentlich auch spekulative Motive eine Rolle.
Von einer der Versteigerungen im Jahr 1722 ist überliefert, dass, um die Zeit des Steigerns zu begrenzen, man eine brennende Kerze auf dem Rand eines Buches befestigte und derjenige, der das letzte Angebot mit dem Verlöschen derselben abgegeben hatte, auch den Zuschlag bekam.
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1742 Der Gutsbetrieb
1742 kaufte Johann Friedrich Meyer, Geheimsekretär des Herzogs von Lauenburg, das „adelige Allodialgut“ Horst zusammen mit der Meierei Christinenthal und dem Dorf Oldenburg, deren Bauern zwar freie Leute waren, deren Grund und Boden aber zum Gut gehörte. Sie hatten dem Gut eine Pacht zu zahlen und verschiedene Dienste zu leisten. Der Kaufpreis betrug 42.500 Reichsthaler. Angestellt oder in anderer Weise verpflichtet, arbeiteten 40 bis 50 Menschen verschiedenen Berufes auf dem Gut: Verwalter, Schreiber, Voigt, Diener, Haushälterin, Stubenmädchen, Köche, Gärtner, Kutscher, Vorreiter, Schäfer, Holländer, Schweine- und Kuhhirten, Knechte, Tischler, Fischer, Jäger, Brauer, Leineweber, Müller, Schmied, Schuster und sogar ein Uhrmacher war unter ihnen.
Neben einem eher geringen Lohn standen den Gutsarbeitern verschiedenste Deputate zu. Ein Kuhhirte erhielt beispielsweise 30 Quadratruten Kartoffelacker und 18 Ruten sonstiges Land zur Selbstbewirtschaftung, ein Säer 2 Scheffel Roggen und 18 Quadratruten je Mann. An Feuerung erhielt jeder Tagelöhner und Deputatist 3 Fuder Buschholz und 8000 Soden Torf, die er selber zu stechen hatte, etc.. Deputate ebenso wie die Löhne wurden von jedem neuen Besitzer erneut festgelegt.
An Vieh (dem Viehstapel) erwarb Johann Friedrich Meyer 4 Bullen, 12 Ochsen, 157 Holländer- und Haushaltskühe, 3 Starken, 8 Bauernstuten, 1 dreijährige Stute, einen Wallach, mehrere Fohlen, 6 alte Sauen, 19 Schweine und 36 Pölken. Zu den Wirtschaftsgebäuden zählten mehrere Scheunen, ein Viehhaus, Ochsen- und Pferdeställe, ein Wagenschuppen sowie das Verwalterhaus und die Gärtnerwohnung mit Back- und Brauhaus.
Aus dieser Zeit gibt es auch eine Beschreibung des schlichten Herrenhauses im niedersächsischen Fachwerkstil: es bestand aus zwei Etagen, die über „3 Tritte durch eine ovale Tür betreten werden konnten, und war in Fachwerk ausgeführt. Die Diele war mit Mauersteinen gepflastert, in den Kammern gab es Porzellanöfen sowie Tapeten aus gemaltem Leinen. In der zweiten Etage gab es einen großen Saal mit sechs Fenstern, einer Tapete aus Goldleder und einem großen Kamin.“
1766 Ein Übergaberitual und der Streit um den Zoll
Als Johann Friedrich Meyer das Gut 1766 vermutlich aus Geldschwierigkeiten wieder verkaufte, und zwar an den Amtmann Jürgen Heinrich Nanne aus Behlendorf, wurde folgendes Ritual vollzogen: nachdem Meyer dem neuen Besitzer den Schlüssel zum Wohnhaus übergeben hatte, löschte er das Feuer im Kamin. Nanne, als Nachfolger, steckte es wieder an, hieb mit einem Beil in den Pfosten des Hauses, stach eine Sode aus dem Boden des Hofes, schoss ein Gewehr im Achterholz ab, brach einen Zweig vom Baum und nahm damit vom Gut, den Gebäuden, dem Acker, der Jagd und dem Wald Besitz.
Da das Gut zu Mecklenburg gehörte, mussten Fuhrwerke, die das Gutsgebiet Richtung Mölln verlassen wollten, die Grenze ins Lauenburgische Herzogtum passieren. Die Zollstation lag zwischen den Dörfern Kehrwedder (nahe dem heutigen Neu Horster „Am Käsel“) und Brunsmark, und für jede Durchfahrt war eine Zollgebühr zu entrichten. Dies führte über die Jahrhunderte immer wieder zu Streitereien und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den herzöglichen Beamten. Im Zweifelsfall wich man aus über den offiziell nicht anerkannten „Fortweg“, der über Oldenburg aus dem Gutsgebiet Richtung Lehmrade herausführte.
1793 entschied sich die Gutsherrenfamilie Pauly, die letzten 4 Bauern auf dem Gutsgebiet (wahrscheinlich aus dem Weiler Oldenburg) von den meisten Hofdiensten zu befreien. Gegen eine Abgabe „von barem Gelde“ wurden aus den „Bauern zu Meierrecht“ Pächter.
1819 Familie von Treuenfels erwirbt das Gut
1819 erwarb Ernst Friedrich von Treuenfels aus Neuhof und Benz für das Meistgebot von 122.200 Thalern das Gut Horst mitsamt dem Dorf Oldenburg und allen „Zubehörungen“. Großherzog Georg von Lauenburg konfirmierte den Kaufvertrag, und für eine Zahlung von 55 Reichsthalern jährliche Contribution bestätigte er die Allodialität und die Freiheit von allen sonstigen Abgaben.
Eine der ersten Maßnahmen, die der Kammerherr von Treuenfels zusammen mit dem Besitzer von Gudow, dem Grafen Landmarschall von Bülow, beschloss, war die Schaffung eines Entwässerungsgrabens, der das Schmilauer Moor über den Oldenburger See mit dem Gudower See verbinden sollte, in etwa der heutige Verlauf des Stichelsbaches.
Die Herren von Treuenfels, die ursprünglich Cannolt hießen und aus der Lausitz stammten, bekamen ihre Nobilitierung vom schwedischen König Karl XI. für die Treue, die der Postmeister Johann Cannolt während der kurzfristigen Besetzung des schwedischen Wismars durch die Dänen dem König gehalten hatte. Oft wurde aus der mit der Nobilitierung verbundenen Namenserweiterung gar eine Namensänderung. Aus Johann Cannolt wurde 1689 dann Johann von Treuenfels. Damit schufen sich nicht nur die schwedischen und dänischen Königshäuser eine neue Adelsschicht, deren Beziehung zum Herrscherhaus sich auch im Namen dokumentieren sollte.
Die Familie von Treuenfels besaß vor dem Erwerb von Horst bereits mehrere Güter im Mecklenburgischen: Benz, Briest Neuhof und Boissow, später kam noch das Gut Möllenbeck hinzu. Alt und Neu Horst standen stets in Verbindung mit Neuhof. Dort wohnte man, nach Alt Horst fuhr man zur Jagdzeit.
Das Gut wurde von einem Gutsinspektor geführt und verwaltet. Neben den mehr als 20 Landarbeiterfamilien, die hier lebten und arbeiteten, standen dem Gut zwei Vogte, mehrere Hirten, ein Ziegler, ein Weber, ein Schmied, ein Rademacher und andere zu Diensten. Ein Lohn wurde nur an wenige gezahlt. Man hatte freies Wohnrecht in den Landarbeiterkaten, konnte ein kleines Stück Land für den Eigenbedarf bewirtschaften und hatte Anrecht auf verschiedene Deputate: eine bestimmte Menge an Milch, Getreide, Brennholz und andere Naturalien. Während der Erntezeit kamen die Saisonarbeiter, sogn. Schnitterkolonnen aus Ostpreußen hinzu.
1862 wurde nach einem Brand das ursprüngliche Herrenhaus im Fachwerkstil abgerissen und etwas versetzt durch einen zweigeschossigen Neubau mit einer offenen Terrasse zur Hofseite und einem Balkon darüber ersetzt. Das Haus steht noch heute, kaum verändert, an seinem Platz. Es wirkt in seiner praktischen Schlichtheit ein wenig aus der damaligen Zeit gefallen, in der man eher im spätklassizistischen und neugotischen Stil baute. Und tatsächlich, Alt Horst wurde stets als Vorwerk angesehen, ein Haus für die Zeit der Jagd. Zur selben Zeit ließ die Familie von Treuenfels auf dem Gut Möllenbeck ein Herrenhaus in einem repräsentativen spätklassizistischen Stil mit zwei Seitenflügeln errichten.
1875 gründete Carl von Treuenfels im alten Zollgebäude Kehrwedder eine Schule für die Horster und Brunsmarker Kinder, die bisher den langen Weg nach Sterley nehmen mussten. Die Brunsmarker hatten je Kind jährlich 1 Reichsthaler Schulgeld zu zahlen. Sie mussten den Schulacker bestellen, Hand- und Spanndienste sowie die Anfuhr von Brenn- und Streumaterial für die Schule übernehmen. Streitigkeiten gab es wiederholt mit dem Kreisschulinspektor, der die Bestellung des Lehrer einforderte, und zwar nach preußischem Recht und darum, wer dessen Gehalt zu zahlen hatte.
Wappen der Herren von Treuenfels | Detaillierte Flurkarte vom Gut Horst aus dem Jahr 1786 |
Das neue Herrenhaus erbaut 1862 auf einer Postkarte um 1900 |
1900 Landwirtschaft und Leben auf den Gütern verändern sich
Mit der Reichsgründung 1876 wird Schleswig-Holstein preußisch, und in den Gütern und Gemeinden Lauenburgs wird preußisches Recht eingeführt. Damit endete die private Gerichtsbarkeit der Gutsherren (Patrimonialgerichtshoheit) und es entstanden die Amtsgerichte. Ebenso wurden die Meier- und Erbpachtverhältnisse umgewandelt, damit die Bauern freies Eigentum an ihren Höfen erwerben konnten. Die Zwangs- und Bannrechte, die die Bauern bisher gezwungen hatten, für Verkauf und Erwerb ausschließlich die Mühlen, Brauereien und Brennereien ihres Guts- oder Amtsbezirkes zu nutzen, wurden aufgehoben. Das Holländerei-Milchpachtsystem verschwand allmählich..
Das Gut Horst allerdings, als mecklenburgische Enklave, bleibt von diesem grundlegenden Wandel zunächst unberührt. Im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, in dessen Hoheitsgebiet Horst fiel, gingen die Uhren noch anders.
In die Zeit der Jahrhundertwende fällt auch die zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft, sowie der Einsatz von ertragssteigernden Mitteln wie Kunstdünger. Dies diente einerseits der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, war aber auch zunehmend erforderlich aufgrund der knapper werdenden Arbeitskräfte. Ausländische Saisonarbeiter kommen mehr und mehr zum Einsatz. Der wirtschaftliche Aufschwung der Kaiserzeit bis zum 1. Weltkrieg machte sich auch auf dem Gut Horst bemerkbar. Neue Wirtschaftsgebäude im damaligen gründerzeitlichen Klinkerstil werden errichtet, alte erneuert und ausgebaut. 11 Landarbeiterhäuser entstehen, erbaut mit den in der gutseigenen Ziegelei geformten und gebrannten Mauersteinen und Dachpfannen. Das Gut erhält in etwa sein heutiges Aussehen.
Am 1.4.1937 wird das Gut Horst, das seit 1648 als mecklenburgische Enklave im Herzogtum Lauenburg lag, auf Grund des „Gesetztes über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“ zusammen mit 13 lübschen und 4 weiteren mecklenburgischen Enklaven dem Schleswig-Holsteinischen Kreis Herzogtum Lauenburg eingegliedert.
Blick vom Herrenhaus auf das Hofgelände des Gutes Alt Horst um 1900 |
Landarbeiter vor einer Dreschmaschine auf einem Holsteinschen Gut um 1920 |
Wirtschaftsgebäude auf dem Gut Alt Horst erbaut um 1900 |
1947 Aufteilung des Gutes und Gründung der Gemeinde Neu Horst
1947 wurde das Vorwerk Neu Horst, das dem Gut auch als Meierei gedient hatte, mit seinen 365 ha Ackerland und 95 ha Wald im Zuge der Bodenreform durch die Alliierten neu aufgeteilt. Ursprünglich sollten die Großbetriebe und Güter enteignet werden, bzw. jeglichen Besitz über 100 ha abgeben. Durch einen Kompromiss des Landes Schleswig-Holstein mit dem Großgrundbesitzerverband einigte man sich aber auf eine freiwillige Landabgabe. Während Alt Horst im Besitz der Familie von Gebhard Carl Conrad von Treuenfels blieb, wies die für Schleswig-Holstein zuständige britische Sektoren-Verwaltung der aus Neuhof vertriebenen und enteigneten Familie von Carl von Treuenfels das ehemalige Verwalterhaus des Vorwerkes Neu Horst sowie 20 ha Acker und 10 ha Wald zu.
Auf dem übrigen Land wurden 1951 21 Vollerwerbs- und 10 Nebenerwerbshöfe mit je 20 ha bzw. 2,5 ha geschaffen und die Ortsteile „Am Wall“ und „Am Käsel“ gegründet. Ende der 50er Jahre konnten sich in Alt Horst Gutsarbeiter mit einem günstigen Kredit der Schleswig-Holsteinischen Landgesellschaft 6 Landarbeitereigenheime bauen. Das Gut stellte den Grund und Boden, behielt sich aber ein Vorkaufsrecht vor, das bis heute gilt.
Am 18.02.1970 übernahm Jasper Gebhard Joachim von Treuenfels durch Überlassungsvertrag das Gut Alt Horst von seinem Vater und bewirtschaftete es ab 1974. Die Milchviehwirtschaft wurde in dieser Zeit abgeschafft, ebenso die Schafszucht. Die noch vor dem Krieg grosse Zahl von Gutsarbeitern war jetzt auf nur wenige Mitarbeiter geschrumpft.
Am 01.07.1995 übernahm dann dessen Sohn Michael-Jasper Gebhard von Treuenfels das Gut. Seit 1991 konnte die Familie von Treuenfels die ehemaligen Ländereien der Familie in Neuhof bei Zarrentin in Mecklenburg Stück für Stück zurück erwerben und den Ackerbau weiter ausbauen.
Zusammengestellt von Wilhelm Körner
Quellen und Literatur
Schlösser und Herrenhäuser in Lauenburg, Hubertus Neuschäffer, Verlag Weidlich Würzburg 1987
Landwirtschaft in Schleswig-Holstein, Bilddokumente zur Agrargeschichte, Band II, Hof- und Hauswirtschaft, Horst Schübeler
Horst, das Gut (Alt- und Neuhorst) und seine Dörfer Klotesfelde, Kehrwieder und Oldeburg, Herbert Richert, 1956, (unveröffentlichtes Manuskript, Kreisarchiv Ratzeburg)